Unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei bearbeitet zivilrechtliche, strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Mandate. Die Schwerpunkte liegen hierbei im Arbeits-, Verkehrs- und Baurecht, im Familien- und Erbrecht sowie im Miet- und Pachtrecht, Strafrecht und Vertragsrecht. Näheres hierzu finden Sie unter Rechtsanwälte.

Unser Kanzlei-Team besteht aus 6 Rechtsanwälten, 8 Rechtsanwaltsfachangestellten sowie einer Auszubildenden.

Gegründet wurde unsere Kanzlei am 1. September 2000 durch einen Zusammenschluss der früheren Anwaltskanzleien Neudeck und Haller.
Wir arbeiten mit moderner Datenverarbeitung und speichern in diesem Zusammenhang die zur Mandatsbearbeitung erforderlichen Daten.

Telefonisch können Sie uns zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr erreichen.
Näheres hierzu finden Sie unter Kontakt.

Parkplätze finden Sie in ausreichender Anzahl vor unserer Kanzlei.
Näheres hierzu finden Sie unter Anfahrt.

Die für uns geltenden berufsrechtlichen Regelungen können Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Adresse http://www.brak.de, unter der Rubrik Berufsrecht einsehen. Dort finden Sie insbesondere den Text der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Bundesgebührenordnung (RVG) sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft.

Unsere Kanzlei befindet sich im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Oberndorf a.N. und des Landgerichts Rottweil. Die bei uns tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind bei sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Tübingen, Christophstraße 30, 72072 Tübingen (www.rak-tuebingen.de).